Meldepflicht
Die Kassenmeldung ans Finanzamt erledigt sich selbst
Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen nach § 146a Abs. 4 AO an das Finanzamt gemeldet werden, auch bei jeder Änderung. CheqMe überwacht Ihre Kassen und stößt die Meldung von selbst an:
- 1
Änderung erkannt
Neue Kasse, geänderte Stammdaten oder eine Außerbetriebnahme: CheqMe bereitet die Meldung automatisch vor.
- 2
Voransicht per E-Mail
Sie erhalten die vollständige Meldung als PDF-Voransicht an die hinterlegten Verwaltungskontakte.
- 3
Online bestätigen
Ein Klick auf den Bestätigungslink, ein Sicherheitscode per E-Mail, fertig. Anmerkungen können Sie direkt mitgeben.
- 4
Übermittlung & Nachweis
CheqMe übermittelt an die Finanzverwaltung und Sie erhalten die Übermittlungsbestätigung als PDF.






